REACH
Ohne Daten kein Markt
Seit 06/2007 ist die Chemikaliengesetzgebung der EU in Kraft getreten:
Die REACH-Verordnung (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) ist das bisher größte Gesetzgebungsverfahren der EU. Mit ihr wurde das bisherige Chemikalienrecht harmonisiert. Sie folgt dem Grundsatz „ohne Daten kein Markt“. Danach dürfen innerhalb des Geltungsbereichs nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die registriert wurden. REACH basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie und gilt grundsätzlich für alle chemischen Stoffe. Eigenverantwortung der Industrie heißt auch, dass die Hersteller und Importeure für die Sicherheit ihrer Chemikalien die Verantwortung übernehmen. Es muss sichergestellt werden, dass alle vorgesehenen Verwendungen in der Produktkette sicher zu handhaben sind, ohne dass Gefahr für die Gesundheit der Verarbeiter oder Verbraucher und die Umwelt besteht.
Bis zum Jahr 1981 gab es in der EU keine geregelte Bewertung von Chemikalien. Alle Chemikalien, die bis dahin auf dem Markt der EU gemeldet waren, gelten heute als sogenannte „Altstoffe“. Erst seit 1982 müssen neue Stoffe vor der Vermarktung untersucht und beschrieben werden. Durch die REACH-Verordnung werden künftig ausreichend Informationen über die Auswirkung der meisten Altstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung stehen.
Bis zum Jahr 1981 gab es in der EU keine geregelte Bewertung von Chemikalien. Alle Chemikalien, die bis dahin auf dem Markt der EU gemeldet waren, gelten heute als sogenannte „Altstoffe“. Erst seit 1982 müssen neue Stoffe vor der Vermarktung untersucht und beschrieben werden. Durch die REACH-Verordnung werden künftig ausreichend Informationen über die Auswirkung der meisten Altstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung stehen.
Bis zum Jahr 1981 gab es in der EU keine geregelte Bewertung von Chemikalien. Alle Chemikalien, die bis dahin auf dem Markt der EU gemeldet waren, gelten heute als sogenannte „Altstoffe“. Erst seit 1982 müssen neue Stoffe vor der Vermarktung untersucht und beschrieben werden. Durch die REACH-Verordnung werden künftig ausreichend Informationen über die Auswirkung der meisten Altstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung stehen.
Bis zum Jahr 1981 gab es in der EU keine geregelte Bewertung von Chemikalien. Alle Chemikalien, die bis dahin auf dem Markt der EU gemeldet waren, gelten heute als sogenannte „Altstoffe“. Erst seit 1982 müssen neue Stoffe vor der Vermarktung untersucht und beschrieben werden. Durch die REACH-Verordnung werden künftig ausreichend Informationen über die Auswirkung der meisten Altstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung stehen.
Bis zum Jahr 1981 gab es in der EU keine geregelte Bewertung von Chemikalien. Alle Chemikalien, die bis dahin auf dem Markt der EU gemeldet waren, gelten heute als sogenannte „Altstoffe“. Erst seit 1982 müssen neue Stoffe vor der Vermarktung untersucht und beschrieben werden. Durch die REACH-Verordnung werden künftig ausreichend Informationen über die Auswirkung der meisten Altstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung stehen.
Bis zum Jahr 1981 gab es in der EU keine geregelte Bewertung von Chemikalien. Alle Chemikalien, die bis dahin auf dem Markt der EU gemeldet waren, gelten heute als sogenannte „Altstoffe“. Erst seit 1982 müssen neue Stoffe vor der Vermarktung untersucht und beschrieben werden. Durch die REACH-Verordnung werden künftig ausreichend Informationen über die Auswirkung der meisten Altstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung stehen.
Bis zum Jahr 1981 gab es in der EU keine geregelte Bewertung von Chemikalien. Alle Chemikalien, die bis dahin auf dem Markt der EU gemeldet waren, gelten heute als sogenannte „Altstoffe“. Erst seit 1982 müssen neue Stoffe vor der Vermarktung untersucht und beschrieben werden. Durch die REACH-Verordnung werden künftig ausreichend Informationen über die Auswirkung der meisten Altstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung stehen.
Bis zum Jahr 1981 gab es in der EU keine geregelte Bewertung von Chemikalien. Alle Chemikalien, die bis dahin auf dem Markt der EU gemeldet waren, gelten heute als sogenannte „Altstoffe“. Erst seit 1982 müssen neue Stoffe vor der Vermarktung untersucht und beschrieben werden. Durch die REACH-Verordnung werden künftig ausreichend Informationen über die Auswirkung der meisten Altstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung stehen.
Bis zum Jahr 1981 gab es in der EU keine geregelte Bewertung von Chemikalien. Alle Chemikalien, die bis dahin auf dem Markt der EU gemeldet waren, gelten heute als sogenannte „Altstoffe“. Erst seit 1982 müssen neue Stoffe vor der Vermarktung untersucht und beschrieben werden. Durch die REACH-Verordnung werden künftig ausreichend Informationen über die Auswirkung der meisten Altstoffe auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zur Verfügung stehen.
Links:
ECHA
http://ec.europa.eu/echa/de/
REACH-Verordnung
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX:32006R1907
GHS-/CLP-Verordnung
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2008:353:SOM:DE:HTML
REACH Informationen
http://www.reach-helpdesk.info/
http://www.reach-info.de/
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Wenn Sie weitere Informationen zu dem Thema REACH wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Dr. Robert-Murjahn-Institut GmbH
Industriestraße 12
D-64372 Ober-Ramstadt